Umwandlungssteuerrecht
Wir beraten zu sämtlichen Fragen des Umwandlungssteuerechts. Hierbei geht es häufig um die Umwandlung von Einzelunternehmen in Kapital- oder Personengesellschaften mit beschränkter Haftung für den Inhaber. Wir beraten ferner zu der Überführung oder Übertragung einzelner Vermögensgegenstände (z.B. Grundstücke) zwischen verschiedenen Betriebsvermögen unserer Mandanten.
Unsere Leistungen im Überblick
- Umwandlung von Einzelunternehmen in beschränkt haftende Rechtsformen
- Aufnahme von neuen Gesellschaftern
- Verschmelzung von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Spaltungen